AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Theatre Pool und den Besucher:innen und sind Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
Für Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese Bedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielplan, Anfangszeiten und Besetzungen
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten auf der Website bekannt gegeben.
Theatre Pool behält sich Änderungen des Spielplans aus künstlerischen und organisatorischen Gründen vor.
Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z. B. Presse) übernimmt Theatre Pool keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
Die Abendkasse öffnet in der Regel 45 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung und schließt 10 Minuten nach Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellungen verkauft.
4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
Für die Theatre Pool-Veranstaltungen gibt es je nach Veranstaltung unterschiedliche Preiskategorien. Die geltenden Eintrittspreise und Ermäßigungsmöglichkeiten sind auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten der Internetseite ersichtlich.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur gültig in Verbindung mit dem jeweils entsprechenden Berechtigungsnachweis. Dieser muss an der Einlasskontrolle vorgezeigt werden. Liegt keine Berechtigung für den Erwerb einer ermäßigten Karte vor, so ist am Tage des Besuchs der Differenzbetrag zum Normalpreis an der Kasse zu entrichten. Bereits bezahlte Karten können nicht nachträglich ermäßigt werden. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten bei Vorlage ihres Ausweises mit der Kennzeichnung "B" eine ermäßigte Karte für ihre Begleitperson.
5. Kartenreservierungen
Kartenbestellungen (per E-Mail oder Formular) werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet und erst mit Bezahlung verbindlich.
6. Verlust von Eintrittskarten
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann den Besucher:innen eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, welche Eintrittskarte erworben wurde. Inhaber:innen einer Originalkarte haben den Vorrang vor den Besitzer:innen der Ersatzkarte. Das DT ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob Inhaber:innen einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzen. Besitzer:innen einer Ersatzkarte haben dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn der Platz von den Besitzer:innen der Originalkarte in Anspruch genommen wird.
7. Haftung und Erstattung Eintrittspreis
Für den Ausfall einer Aufführung aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnung) oder anderer, vom DT nicht zu vertretender Umstände, wird keine Haftung übernommen.
Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
Wird eine Aufführung vor der ersten Pause oder bevor die Hälfte der vorgesehenen Aufführungsdauer verstrichen ist, abgebrochen, hat der/die Karteninhaber:in einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Der Rückerstattungsanspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsabbruch beim Theater geltend gemacht werden. Änderungen des Spielplans berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten. Beim Ausfall einer Vorstellung oder einer Vorstellungsänderung kann der/die Karteninhaber:in die angebotene Änderungsvorstellung besuchen. Bei Nichtnutzung kann die Karte innerhalb von 14 Tagen nach dem betreffenden Vorstellungstermin zurückgegeben werden.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere weitergehende Aufwendungen (wie z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten), werden nicht ersetzt.
Die Rücknahme von Karten, die nicht bei Theatre Pool erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer und können deshalb nicht an Theatre Pool zurückgegeben werden.
8. Einlass
Der Besucherservice und die Tageskassen sind zu den in den Veröffentlichungen des DT angegebenen Zeiten geöffnet. Das Foyer ist in der Regel 45 Minuten vor Aufführungsbeginn geöffnet.
Nach Vorstellungsbeginn können Besucher:innen mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und anderen Besucher:innen sowie wegen Unfallgefahr erst in einem inszenierungsbedingt geeigneten Moment eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten.
9. Bild- und/oder Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art im Theatre Pool ist Besucher:innen grundsätzlich untersagt. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht oder verwertet werden dürfen.
10. Übertitel
Übertitel sind ein zusätzliches Serviceangebot. Raum- und inszenierungsbedingt sind die Übertitel nicht von allen Plätzen aus einsehbar. Ein Anspruch auf die vollständige Sichtbarkeit der Übertitelung besteht nicht.
11. Datenschutz
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung.
12. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt der Theaterleitung und den Stellvertreter:innen, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilf:innen, insbesondere des Abenddienstpersonals bedienen. Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
Besucher:innen kann der Zutritt zum Theatre Pool verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiter:innen oder andere Gäste belästigen. Besucher:innen können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucher:innen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besucher:innen verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucher:innen nicht. Der Aufenthalt auf den Hinterhöfen hat leise zu erfolgen, ab 22:00 Uhr komplett ruhig. Den Anweisungen des Abenddienstpersonals ist Folge zu leisten.
Es ist nicht gestattet, auf dem Gelände des Tehatre Pool Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
13. Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Theatre Pool ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussklauseln
Theatre Pool behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Berlin.